Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistung

Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ab dem 1.1.2009
Wer Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen hat, der bekommt dafür Steuerermäßigungen. Die Förderung wird ab 1.1.2009 auf einheitlich 20 % der Aufwendungen ausgeweitet, die Höchstgrenze liegt bei 4.000 € pro Jahr.
Beispiel: Sie sind eine gut verdienende Steuerpflichtige und haben wenig Freizeit und beabsichtigt deshalb unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Aufgabengebiet soll die Reinigung der Wohnung, Kochen und Gartenarbeiten umfassen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 20 Stunden umfassen, das sind 800 €/Monat (insgesamt für 2009 also 9600 €). 20% können Sie steuerlich geltend machen, es werden Ihnen somit 1920 € von Ihrer Lohnsteuer für 2009 direkt erstattet.

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